Nutzungsbedingungen für die MaidEasy GmbH Plattform für Solo-Selbstständige
NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER WEBSITE WWW.MAIDEASY.DE UND/ODER MAIDEASY MOBIL-APP FÜR SELBSTSTÄNDIGE DIENSTLEISTER
I. ALLGEMEINE VORABINFORMATIONEN
1. PRÄAMBEL
MaidEasy vermittelt unter anderem über die Website www.MaidEasy.de und die MaidEasy Mobil-App sowie durch den MaidEasy-Kundensupport per E-Mail oder Telefon Verträge für verschiedene haushaltsnahe Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen, für private und gewerbliche Kunden. Diese Dienstleistungen werden von selbstständigen Dienstleistern oder Angestellten von Subunternehmern ausgeführt, die Teil des MaidEasy-Partnernetzwerks sind. Diese Nutzungsbedingungen gelten jedoch ausschließlich für Verträge mit selbstständigen Dienstleistern.
2. DEFINITIONEN
– „AGB“: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für selbstständige Dienstleister zur Nutzung der Website www.MaidEasy.de und/oder der MaidEasy Mobil-App.
-„Buchungsanfrage“ oder „Auftrag“: Anfragen für Dienstleistungen, die der Kunde über die Plattform, die MaidEasy Mobil-App, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe von Ort, Zeit und Leistungsumfang stellt.
– „Datenschutzerklärung“: Die Datenschutzhinweise von MaidEasy, die auf der Plattform veröffentlicht und frei zugänglich sind.
– „Dienstleister“: Selbstständige Dienstleister.
– „Dienstleistungen“: Haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten und Gewerbeeinrichtungen.
– „Dienstleistungsvertrag“: Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden über die Erbringung der Dienstleistungen.
– „MaidEasy“: MaidEasy GmbH, Rentzelstraße 34, 20146 Hamburg.
– „Kunde“: Der Nutzer der Plattform, der Dienstleistungen auf der Plattform, ggf. unter Einbindung des Kundensupports von MaidEasy, bucht.
– „Nutzungsvertrag“: Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und MaidEasy, der die Nutzung der Plattform regelt.
– „Plattform“: Die Website www.MaidEasy.de und/oder die MaidEasy Mobil-Apps.
– „Vermittlungsvertrag“: Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und MaidEasy über die Vermittlung von Dienstleistungsverträgen.
– „Zahlungsdienstleister“: Ein lizenzierter Zahlungsanbieter, der alle Zahlungen im Zusammenhang mit den über die Plattform vermittelten Verträge abwickelt.
3. GELTUNGSBEREICH
3.1. Diese AGB gelten für die Nutzung der von MaidEasy zur Verfügung gestellten Plattform zur Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen in Privathaushalten und Gewerbeeinrichtungen (Ziffer II) durch Dienstleister. Für die Erteilung von Aufträgen für solche Leistungen durch Kunden und die Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen von MaidEasy gelten auch die AGB (Ziffer III).
3.2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
3.3. Für den Dienstleistungsvertrag zwischen Kunden und Dienstleistern gelten die gesetzlichen Bestimmungen und etwaige individuelle Vereinbarungen. Diese AGB regeln jedoch, wie der Dienstleistungsvertrag zustande kommt (Ziffer III.2) und durch den Dienstleister beendet werden kann (Ziffer IV.2.3).
3.4. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von MaidEasy.
II. NUTZUNGSVERTRAG
1. VERTRAGSGEGENSTAND
MaidEasy ermöglicht dem Dienstleister Zugang zur Plattform, über die Kunden Dienstleister suchen sowie Buchungsanfragen stellen und verwalten können.
2. REGISTRIERUNG, VERTRAGSSCHLUSS, GEBÜHREN
2.1. Die Nutzung der Plattform erfordert die vorherige Registrierung des Dienstleisters. Der Dienstleister gibt seinen Namen, eine gültige E-Mail-Adresse und eine Handynummer an. Nach Klick auf den Button „Jetzt Abschicken“ sendet MaidEasy einen Code an die Handynummer zur Fortsetzung des Registrierungsprozesses. Nach Eingabe weiterer persönlicher Informationen und Vergabe eines Passworts wird durch Klick auf den Button „Registrierung abschicken“ ein Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrags abgegeben. Der Eingang des Angebots wird per E-Mail bestätigt. MaidEasy prüft den Registrierungsantrag und bestätigt die Registrierung nach erfolgreichem Abschluss. Der Nutzungsvertrag kommt mit der Freischaltung des Nutzerkontos zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages mit **MaidEasy** besteht nicht.
3. PFLICHTEN DES DIENSTLEISTERS
3.1. Mit der Registrierung bestätigt der Dienstleister, dass er zur selbstständigen Tätigkeit in Deutschland berechtigt ist. Er verpflichtet sich, nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die den geltenden Vorschriften entsprechen, und übermittelt MaidEasy folgende Informationen:
a) Kopie eines gültigen Ausweisdokuments über einen externen Dienstleister;
b) Steuernummer;
c) aktueller Status der Umsatzsteuerpflicht;
d) gültige Bankverbindung;
e) Verfügbarkeit und Ort der Dienstleistungen;
f) Preis (pro Stunde) der Dienstleistungen;
g) Geburtsort und Geburtsdatum.
3.2. MaidEasy kann vor Bestätigung einer Registrierung Referenzen oder Trainingsnachweise verlangen.
3.3. Änderungen der Angaben sind MaidEasy unverzüglich mitzuteilen. Ohne Vorlage der erforderlichen Informationen und Unterlagen kann eine Vermittlung von Dienstleistungsverträgen nicht erfolgen.
3.4. Der Dienstleister ist verpflichtet, MaidEasy alle Informationen zu übermitteln, die gemäß dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz und dem Gesetz über digitale Dienste notwendig sind. MaidEasy kann das Nutzerkonto des Dienstleisters deaktivieren, solange die erforderlichen Informationen nicht übermittelt wurden.
4. RECHTE UND PFLICHTEN VON MaidEasy
4.1. MaidEasy verpflichtet sich,
a) für den Dienstleister ein Nutzerkonto zu erstellen und Rechnungen zur Einsicht bereitzuhalten,
b) Buchungsanfragen von Kunden an den Dienstleister zu übermitteln.
4.2. MaidEasy gewährleistet eine Netzverfügbarkeit der Plattform von 98% je Kalenderquartal. Ausfallzeiten zu Wartungszwecken oder durch höhere Gewalt werden nicht als Verfügbarkeitsminderungen angerechnet.
a) Geplante Ausfallzeiten (insbesondere für Wartungsarbeiten) täglich zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Sonntagen von 00:00 bis 24:00 Uhr;
b) Ausfallzeiten, die nicht von MaidEasy zu verantworten sind und in denen die Erreichbarkeit der Plattform aufgrund technischer oder anderer Probleme (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, einschließlich DDoS-Attacken usw.) eingeschränkt ist, die MaidEasy auch unter Berücksichtigung marktüblicher Standards nicht verhindern konnte.
4.3. MaidEasy kann den Zugang zur Plattform beschränken, wenn die Sicherheit des Plattformbetriebs dies erfordert, ohne dass dem Dienstleister hierdurch Rechte entstehen.
III. VERMITTLUNGSVERTRAG
1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1. MaidEasy vermittelt zwischen Kunden und Dienstleistern Dienstleistungsverträge über die Plattform oder auf Anfrage des Kunden telefonisch und/oder per E-Mail. Der Dienstleister zahlt hierfür eine Provision an MaidEasy (Ziffer III.5).
1.2. Der Dienstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dienstleister zustande. MaidEasy ist berechtigt, als Vertreter mit Abschlussvollmacht für den Dienstleister Verträge mit Kunden zu schließen.
1.3. Der Dienstleister darf auch außerhalb der Plattform Aufträge annehmen, sofern keine Pflichtenkollision entsteht.
2. VERTRAGSSCHLUSS, VERMITTLUNG
2.1. MaidEasy nimmt Anfragen von Kunden entgegen, wertet sie aus und ermittelt passende Dienstleister. Die Buchungsanfragen werden an die entsprechenden Dienstleister weitergeleitet.
2.2. Der Vermittlungsvertrag wird in der Regel zeitgleich mit dem Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
- a) Bei direkten Kundenanfragen, bei denen der Dienstleister vom Kunden ausgewählt wird, unterbreitet MaidEasy ein Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrags, indem die passenden Buchungsanfragen übermittelt werden. Wenn der Dienstleister auf der Plattform oder in der MaidEasy-App den Button „Akzeptieren“ anklickt und anschließend seine Verfügbarkeit durch die Bestätigung „Ich habe Zeit!“ bestätigt, wird sowohl ein Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden als auch ein Vermittlungsvertrag gemäß dieser Ziffer III abgeschlossen. Es besteht keine Verpflichtung zur Annahme von Buchungsanfragen. MaidEasy nimmt im Namen des Dienstleisters, der die Buchungsanfrage zuerst beantwortet hat, das Angebot des Kunden an, indem MaidEasy den Kunden per E-Mail benachrichtigt und den Auftrag bestätigt. Die Vermittlung ist mit dieser Mitteilung abgeschlossen
b) Bei indirekten Buchungsanfragen, bei denen der Dienstleister nicht direkt vom Kunden vorausgewählt wurde (sogenannte „Count-Down-Angebote“), gibt der Dienstleister durch Klicken auf den Button „Anfordern“ auf der Plattform ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungs- und Vermittlungsvertrags ab. Der Vermittlungs- und Dienstleistungsvertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot zur Erbringung der Dienstleistung annimmt und MaidEasy dies dem Dienstleister per E-Mail bestätigt. Die Vermittlung gilt mit dieser Mitteilung als abgeschlossen.
2.3. Der Dienstleister bevollmächtigt MaidEasy zur Annahme von Buchungsanfragen und zur Abgabe von Erklärungen nach Weisungen des Dienstleisters.
2.4. Der Dienstleister stimmt der Weitergabe der zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten an den Zahlungsdienstleister zu.
2.5. MaidEasy wirkt als Vermittler für den Dienstleister mit, ist aber nicht für die Durchführung und Erfüllung der Dienstleistungsverträge verantwortlich.
3. PFLICHTEN VON MAIDEASY UND DEM DIENSTLEISTER
3.1. MaidEasy ist verpflichtet:
a) die über die Plattform abgegebenen Erklärungen zum Zweck des Abschlusses von Dienstleistungsverträgen (Ziffer III. 2.2) an die Kunden zu übermitteln,
b) den Dienstleister in einer Haftpflichtversicherung betreffend Schäden bei der Erbringung der Dienstleistung zu versichern – erfasst sind hierbei jedoch nur Schäden, die EUR 500 (fünfhundert Euro) übersteigen, maximal aber EUR 5.000.000 (fünf Millionen Euro). Für die Erstattung des Differenzbetrages (d.h., die „ersten EUR 500“) ist der Dienstleister verantwortlich.
3.2. MaidEasy erstellt im Namen des Dienstleisters Rechnungen und übernimmt deren Versand an den Kunden. Die umsatzsteuerlichen Angaben des Dienstleisters im Nutzerprofil sind verbindlich und müssen bei Änderungen durch den Dienstleister aktualisiert werden.
3.3. MaidEasy bearbeitet Umbuchungen und Stornierungen von Kunden und teilt diese dem Dienstleister unverzüglich mit.
3.4. MaidEasy bearbeitet auch Umbuchungen und Stornierungen von Dienstleistern, wobei Gebühren anfallen können. Möchte ein Dienstleister einen Termin für Dienstleistungen ändern oder eine Buchung stornieren, informiert MaidEasy den Kunden unverzüglich über die Plattform oder telefonisch. Der Dienstleister ist zudem verpflichtet, MaidEasy umgehend über kurzfristige Änderungen bei bereits gebuchten Dienstleistungen zu informieren, insbesondere bei einer absehbaren Verspätung, damit MaidEasy den Kunden zeitnah benachrichtigen kann.
3.5. MaidEasy nimmt Beschwerden von Kunden im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag entgegen und leitet diese zur Prüfung und möglichen Nachbesserung an den Dienstleister weiter. Der Dienstleister stimmt zu, dass seine Adress- und Kontaktdaten an Kunden weitergegeben werden dürfen, wenn diese ausdrücklich danach fragen, die Anfrage im Zusammenhang mit einem gebuchten Auftrag steht und ein berechtigter Grund vorliegt (z.B. zur Rechnungserstellung oder zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Dienstleister). Der Dienstleister informiert MaidEasy, wenn aufgrund von Beschwerden eine Rechnung nicht gestellt oder dem Kunden eine Gutschrift erteilt werden soll.
3.6. Der Dienstleister darf keine Vereinbarungen treffen, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen.
3.7. Der Dienstleister ist selbst für die ordnungsgemäße Leistung von Steuern und Abgaben verantwortlich.
4. FOLGEN VON STORNIERUNGEN UND WIDERRUFEN
4.1. Kunden können Dienstleistungsverträge im Wege des Fernabsatzes widerrufen.Solange der Dienstleister die Tätigkeit noch nicht begonnen hat, entstehen dem Kunden durch einen Widerruf keine Vergütungspflichten gegenüber dem Dienstleister.
4.2. Wenn ein Kunde eine Buchung bis zu 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung storniert, hat der Dienstleister keinen Anspruch auf eine Vergütung. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Beginn, hat der Dienstleister je nach Zeitpunkt der Stornierung Anspruch auf folgende Zahlungen: Bei einer Stornierung (i) zwischen 48 und 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung kann eine Gebühr in Höhe von 25% des vereinbarten Preises erhoben werden; (ii) bei einer Stornierung zwischen 24 und 12 Stunden vor Beginn kann eine Gebühr von 50% des vereinbarten Preises verlangt werden; (iii) bei einer Stornierung weniger als 12 Stunden vor Beginn der Dienstleistung kann eine Gebühr in Höhe von 100% des vereinbarten Preises erhoben werden. Diese Regelungen gelten nicht für Aufträge, die weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn über MaidEasy vermittelt wurden.
4.3. Wenn der Dienstleister eine Dienstleistung absagt oder umbucht, ist er gegenüber MaidEasy verpflichtet, einen Schadensersatz zum Ausgleich des Provisionsverlustes und des damit verbundenen Bearbeitungsaufwands zu zahlen. Die Höhe der Stornierungsgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage oder Umbuchung: (i) Bei einer Absage oder Umbuchung 48 bis 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung kann eine Gebühr von 10 Euro erhoben werden; (ii) erfolgt die Absage oder Umbuchung 24 bis 12 Stunden vor Beginn, beträgt die Gebühr 15 Euro; (iii) bei weniger als 12 Stunden vor Beginn kann eine Gebühr von 20 Euro anfallen. Bei Nichterscheinen des Dienstleisters kann eine Gebühr von 30 Euro erhoben werden. Der Dienstleister hat das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Dienstleister erklärt sich damit einverstanden, dass MaidEasy im Falle einer Absage, Umbuchung oder eines Nichterscheinens die fällige Stornierungsgebühr von dem angegebenen Bankkonto einzieht und erteilt hierfür eine entsprechende Einzugsermächtigung.
5. ZAHLUNGSABWICKLUNG, PROVISION, ANDERE BELOHNUNGEN
5.1. Alle Zahlungen von Kunden an den Dienstleister für die erbrachten Dienstleistungen werden über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Die Zahlungsdienste für Dienstleister auf MaidEasy werden von Stripe bereitgestellt und unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement), die die Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service) umfasst (zusammengefasst unter dem Begriff “Stripe Services Agreement”). Mit der Zustimmung zu diesen AGB akzeptiert der Dienstleister die Bedingungen des “Stripe Services Agreement”, auf die MaidEasy keinen Einfluss hat. Um MaidEasy die Vermittlung des Zahlungsdienstleistungsvertrags mit Stripe zu ermöglichen, verpflichtet sich der Dienstleister, vollständige und korrekte Informationen über sich bereitzustellen und autorisiert MaidEasy, diese Informationen sowie Transaktionsdaten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Stripe-Zahlungsdienste stehen, weiterzugeben. MaidEasy fungiert dabei lediglich als Vermittler des Zahlungsdienstleistungsvertrags, ist jedoch selbst nicht in den Zahlungsabwicklungsprozess eingebunden und ist auch keine Partei des Zahlungsdienstleistungsvertrags.
5.2. MaidEasy erhält eine Provision vom Dienstleister für die Vermittlung der Dienstleistungen und die damit verbundenen Leistungen (einschließlich der Vermittlung des Zahlungsdienstleistungsvertrags). Die Höhe der Provision richtet sich nach der Anzahl der in der Buchungsanfrage mit dem Kunden vereinbarten Stunden, der Art der Buchung (ob mehrmalige Buchung oder einmaliger Auftrag) sowie dem Ausführungsort. Die Provision wird gemäß der zum Zeitpunkt der Vermittlung gültigen Provisionsliste berechnet, die hier eingesehen werden kann. Bei einem Widerruf des Kunden (Ziffer III 4.1) entfällt die Pflicht zur Zahlung der Provision. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden wird die Provision abhängig von der jeweiligen Stornierungsgebühr (Ziffer III 4.2) berechnet oder entfällt gegebenenfalls vollständig.
5.3. MaidEasy stellt dem Dienstleister die Rechnungen für die erbrachten Dienstleistungen sowie die Zahlungsdetails des Kunden per E-Mail oder im Nutzerkonto zur Verfügung. Der Dienstleister beauftragt den Zahlungsdienstleister, nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrags die vereinbarte Vergütung vom Kunden einzuziehen und diesen Betrag treuhänderisch für den Dienstleister zu verwahren, abzüglich der Provision für MaidEasy. Zusätzlich weist der Dienstleister den Zahlungsdienstleister an, die vom Kunden gezahlten Beträge abzüglich der Provision gemäß Ziffer III.5.2 an den Dienstleister auszuzahlen und die Provision direkt an MaidEasy zu überweisen. Diese Anweisungen werden über die Plattform erteilt. Die Auszahlung der vom Kunden an den Zahlungsdienstleister überwiesenen Vergütungen (abzüglich der jeweiligen Provision) erfolgt in der Regel einmal wöchentlich an den Dienstleister. Der Dienstleister kann MaidEasy beauftragen, die Auszahlung der verfügbaren Vergütungen außerhalb des regulären Auszahlungsrhythmus zu veranlassen. Für diesen zusätzlichen Aufwand kann MaidEasy je nach Ort eine Servicegebühr erheben. Die aktuelle Servicegebühr finden Sie hier. Die Höhe der Servicegebühr wird dem Dienstleister vor Abschluss der Beauftragung auf der Plattform angezeigt. Die Auszahlung der Provision an MaidEasy erfolgt unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Dienstleistung.
5.4. Wenn eine vereinbarte Dienstleistung aufgrund eines vom Dienstleister zu vertretenden Umstands nicht erbracht wird und der Kunde daher nicht zahlt, bleibt der Provisionsanspruch von MaidEasy in voller Höhe bestehen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde die Zahlung wegen mangelhafter Ausführung der Dienstleistung verweigert oder die Vergütung ohne berechtigten Grund nicht leistet. Die Verantwortung für die Durchsetzung ausstehender Vergütungen liegt beim Dienstleister.
5.5. Zusätzliche Vergütung für den Dienstleister: Der Dienstleister hat die Möglichkeit, an den gelegentlichen Werbe- und Marketingkampagnen von MaidEasy teilzunehmen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Nimmt der Dienstleister an solchen Kampagnen teil, kann er dafür eine finanzielle Vergütung erhalten. Die genaue Höhe dieser Vergütung wird im Angebot festgelegt, das dem Dienstleister vor Beginn der jeweiligen Marketingkampagne mitgeteilt wird und das er gegebenenfalls elektronisch akzeptiert hat.
6. AUSGLEICHSANSPRUCH
6.1. Beabsichtigt der Dienstleister, weitere Dienstleistungen jeglicher Art für einen Kunden zu erbringen, dessen Auftrag ihm in den letzten 24 Monaten von MaidEasy vermittelt wurde, muss der Dienstleister den Kunden darauf hinweisen, dass dafür eine erneute Buchungsanfrage über MaidEasy erforderlich ist.
6.2. Wenn der Dienstleister neue Aufträge von einem Kunden annimmt, der zuvor durch MaidEasy vermittelt wurde, oder diesem Dienstleistungen anbietet, die nicht über die Plattform abgewickelt werden, hat MaidEasy Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für den entgangenen Provisionsgewinn aufgrund der entfallenen Vermittlung weiterer Aufträge dieses Kunden. Diese Entschädigung beträgt 500 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Dem Dienstleister steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
IV. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
1. HAFTUNG
1.1. MaidEasy haftet nicht für die Durchführung des Dienstleistungsvertrages durch den Dienstleister und die daraus entstehenden Schäden.
1.2. MaidEasy haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und
c) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)).
1.3. Ziffer III.3.z.b. dieser AGB bleibt unberührt.
2. LAUFZEIT, BEENDIGUNG DES VERTRAGES
2.1. Nutzungsvertrag der Plattform zwischen dem Dienstleister und MaidEasy: Der Nutzungsvertrag beginnt mit der Registrierung des Dienstleisters und der Freischaltung der Plattformnutzung durch MaidEasy und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ordentlich kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (eine E-Mail an service@maideasy.de ist ausreichend).
2.2. MaidEasy kann die Übermittlung von Buchungsanfragen einstellen, wenn der Dienstleister länger als einen Monat keine Anfragen annimmt. Auf Verlangen des Dienstleisters (z.B. via E-Mail) wird die Übermittlung jederzeit wieder aufgenommen.
2.3. Vermittlungsvertrag zwischen MaidEasy und dem Dienstleister: Der Vermittlungsvertrag kommt jeweils mit der Annahme einer Buchungsanfrage oder der Abgabe eines Angebots zur Erbringung einer Dienstleistung durch MaidEasy zustande. Die Laufzeit endet mit der Erbringung der vermittelten Dienstleistung und erfordert keine gesonderte Kündigung.
2.4. Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister: Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister beginnt mit der Benachrichtigung des Kunden per E-Mail, dass der Dienstleister die Buchungsanfrage angenommen hat, oder durch die Annahme eines Angebots des Dienstleisters durch den Kunden, wie in Ziffer III.2.2 dieser AGB beschrieben. Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Dienstleister und entspricht in der Regel der Dauer der vereinbarten Dienstleistung. Sollte eine Kündigung durch den Dienstleister erforderlich sein, muss diese in Textform gegenüber MaidEasy erfolgen (eine E-Mail an service@maideasy.de ist ausreichend). Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden bleiben davon unberührt.
3. HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ
3.1. MaidEasy erhebt und nutzt personenbezogene Daten des Dienstleisters gemäß der auf der Plattform veröffentlichten Datenschutzerklärung.
3.2. MaidEasy stellt dem Dienstleister während der Laufzeit des Nutzungsvertrags seine Daten, einschließlich der Informationen zu den vom Kunden gebuchten Leistungen, im Nutzerprofil zur Einsicht bereit. Der Dienstleister hat die Möglichkeit, diese Daten zu ändern oder zu löschen. Dazu muss sich der Dienstleister mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort auf der Plattform anmelden.
3.3. Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Der Dienstleister nutzt die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags erhaltenen persönlichen Daten seiner Kunden ausschließlich zur Erfüllung der jeweiligen Dienstleistungsverträge.
3.4. Alle Daten des Dienstleisters, die zur Erfüllung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PSttG) erhoben wurden, werden 10 Jahre nach ihrer Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern gelöscht.
4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
4.1. Vertragstext: Der Vertragstext wird nicht gespeichert.
4.2. Direktwerbung: Der Dienstleister erklärt sich damit einverstanden, dass MaidEasy während der Laufzeit des Vermittlungsvertrags und bis zu sechs Monate danach per E-Mail, Telefon oder Post Kontakt aufnimmt, um Rückmeldungen zur Zufriedenheit mit den Angeboten der Plattform zu erhalten sowie über Ergänzungen, Erweiterungen, Neuigkeiten und Kooperationsangebote zu informieren. Der Dienstleister kann dieser Direktwerbung jederzeit widersprechen (z.B. durch eine E-Mail an MaidEasy oder über den Link am Ende jeder E-Mail), ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
4.3. Vertraulichkeit: MaidEasy und der Dienstleister verpflichten sich, Informationen zu Kunden, Prozessabläufen, den zu erbringenden Leistungen und der Provision streng vertraulich zu behandeln, auch nach Beendigung des Vertrags, es sei denn, es besteht eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Offenlegung.
4.4. Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf von 1980 (UN-Kaufrecht) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4.5. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus den nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträgen zwischen MaidEasy und dem jeweiligen Dienstleister ist der Gerichtsstand Hamburg, sofern der Dienstleister Kaufmann ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. MaidEasy ist jedoch auch berechtigt, den Dienstleister an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Stand 22.08.2024